Was wir Ihnen bieten

Unsere Dienstleistungen

K33 Brandschutz bietet Ihnen sämtliche brandschutztechnische Dienstleistungen der Leistungsphasen 01 – 09 für Ihr Bauvorhaben. Ob für ein kleineres Einfamilienhaus,  einen Kindergarten, ein Schulgebäude oder einen komplexen Industriebau – im Lauf unseres 17 jährigen Firmenbestehens haben wir bereits eine Vielzahl an Brandschutznachweisen, Brandschutzgutachten, Feuerwehrplänen oder Flucht und Rettungswegplänen für sämtliche Gebäudetypen erstellt. Durch unser umfassendes Wissen als Architekten und Brandschutzsachverständige verstehen wir es, die Gestaltung des Gebäudes sowie die Anforderungen des Baurechts kreativ und kostenbewusst in das von Ihnen geplante Bauprojekt zu integrieren.

Gerne beraten wir auch Sie hinsichtlich brandschutztechnischer Fragestellungen bei Ihrem Projekt. Wir sind als Brandschutzgutachter in München und bayernweit für Sie tätig.

Dienstleistungen vorbeugender Brandschutz

Für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein Brandschutznachweis als Bauvorlage nach § 11 Bauvorlagenverordnung erforderlich. Gerne erstellen wir auch für Sie den Brandschutznachweis zu Ihrem Bauvorhaben. Mit uns an Ihrer Seite setzen Sie auf einen gut vernetzten Partner mit mehr als 17-jähriger Erfahrung im vorbeugenden baulichen Brandschutz. Durch unser umfassendes Wissen als Architekten und Brandschutzsachverständige verstehen wir es, die Gestaltung des Gebäudes sowie die Anforderungen des Baurechts kreativ und kostenbewusst in das Bauprojekt zu integrieren. 

Im Rahmen der Objektplanung beraten wir die Fachplaner und Architekten bei Anfragen hinsichtlich brandschutztechnischer Fragestellungen bis zur ausführungsreifen Lösung der Planung. Hierbei können wir auf ein Netzwerk von kompetenten Ansprechpartnern, insbesondere bei Detailfragen zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten, zurückgreifen.

Im Zuge der Bauausführung prüfen wir persönlich auf der Baustelle die Ausführung Ihres Gebäudes auf die prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung. 

Ob Feuerbeschau, Bestandschutz oder genehmigungsfreies Bauvorhaben – die Bandbreite individueller brandschutztechnischer Fragestellungen ist groß. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem ganz persönlichen Anliegen. Mit sachkundigen brandschutztechnischen Bewertungen, Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen, bei welchen die optimale Balance aus Wirtschaftlichkeit, Architektur und bauordnungsrechtlichen Schutzzielen im Fokus stehen.

Dienstleistungen organisatorischer Brandschutz

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zum schnellen Überblick der Gebäudestruktur. Sie werden entweder über die baurechtlich eingeführten Sonderbauvorschriften oder bei komplexen Gebäudestukturen durch die zuständigen Brandschutzdienststellen gefordert.

In enger persönlicher Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle erarbeitet unsere Abteilung für den organisatorischen Brandschutz auch für Ihr Bauvorhaben Feuerwehrpläne nach DIN 14095.

Eine Brandschutzordnung enthält allgemeine und auf spezifische Objekte zugeschnittene Handlungsanweisungen für den Brandfall. Die Erstellung einer Brandschutzordnung wird entweder im Zuge der Erstellung und Prüfung des Brandschutznachweises oder über die Vorgaben des Arbeitsstättenrechts gefordert. 

In Abstimmung mit den für das Objekt zuständigen AnsprechpartnerInnen für Brandschutz erstellen wir auch für Ihr Bauvorhaben  Brandschutzordnungen nach DIN 14096.

Bilder einer Brandschutzordnung Teil A
Brandschutzordnung Teil A

Flucht- und Rettungspläne dienen zur schnellen Orientierung vorwiegend ortsunkundiger Personen innerhalb eines Gebäudes. Die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen wird entweder im Zuge der Erstellung und Prüfung des Brandschutznachweises oder über die Vorgaben des Arbeitsstättenrechts gefordert. 

In enger persönlicher Abstimmung mit Bauherren, Architekten, Fachplanern, Behörden und Betreibern, erarbeitet unsere Abteilung für den organisatorischen Brandschutz auch für Ihr Bauvorhaben Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3.

Lageplanschilder dienen zur Orientierung der Einsatzkräfte, um Gebäude und Gebäudeteile eines Anwesens im Brandfall rasch erreichen zu können.

Gerne erstellen wir auch für Ihr Bauvorhaben Lageplanschilder gem. der Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle.<b>

BIld eines Feuerwehrlageplanschilds
Feuerwehrlageplanschild – Flächen für die Feuerwehr

 

Was uns als Brandschützer auszeichnet

Foto von Breze vor dem Münchner Siegestor
Logo K33 Brandschutz

Kontakt

K33 Riedner Wagner Gerhardinger
Architekten PartGmbB
Kaiserstraße 33
80801 München

office@k33-brandschutz.de

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